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Wiener Tierschutzverein: unfassbarer gesetzlicher Pfusch bei der Novelle des Tierschutzgesetzes
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Stadt Wien setzt Strafen für Tierschutzvereine aus. WTV-Präsidentin Petrovic: Aussetzen von Strafen gibt es im Gesetz nicht. Außerdem wird diese Causa ein Nachspiel haben.
Der unfassbare gesetzliche Pfusch bei der Novelle des Tierschutzgesetzes trug bereits erste Blüten: Wie bereits bekannt, dürfen kleine, private Tierschutzvereine durch einen legistischen Pfusch ihre Tiere nicht mehr über das Internet und in der Öffentlichkeit vermitteln.
Obwohl sich nicht einmal das zuständige Ministerium, Juristen oder die Verwaltung und Vollziehung darüber einig sind, wie dieses Gesetz in der Praxis nun zu verstehen ist, wurden einige kleine Tierschutzvereine in Wien vergangene Woche bereits mit Post von der Wiener Wasserrechtsbehörde bedacht. Der Inhalt: Verwaltungsstrafen in Höhe von 600 Euro für das für das illegale Vermitteln von Tieren über das Internet. Zwar gab die Stadt am gestrigen Montag dem Prostest der Tierschutzbewegung und der Bevölkerung ein klein wenig nach und setze die Strafen vorerst aus, für Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV), ist die Sache damit aber noch lange nicht vom Tisch: Das hat ein Nachspiel. Derart dreist die Existenz von vielen Vereinen über Nacht zu gefährden, den ohnehin äußerst strapazierten Tierheimen weitere Lasten aufzubürden und völlig unsinnige, überbürokratische Hürden für die Arbeit so vieler Ehrenamtlicher aufzubauen, passt nicht in einen modernen Rechtsstaat. Aussetzen von Strafen gibt es nichtBesonders skurril: Im Verwaltungsstrafgesetz findet sich nichts über das Aussetzen von Strafen. Das Wort aussetzen gibt es dort nicht, es ist also nicht einmal rechtlich korrekt. Es stellt sich zudem die Frage, was die Stadt Wien überhaupt damit meint, die Strafen werden vorläufig ausgesetzt?
Wenn das bedeuten soll, dass sich die Behörde vorbehält, die Strafen jederzeit wieder einzufordern, sprich ein juristisches Damoklesschwert über der Existenz von Vereinen schwebt, dann ist eine geordnete Tierschutzarbeit nicht mehr möglich, so Petrovic.
Der WTV fordert daher, dass die Strafen umgehend nach Paragraph 52a VstG aufgehoben werden. Zudem ist das Argument, das neue Tierschutzgesetz wurde deshalb so gestaltet, um den illegalen Welpenhandel einzudämmen, schlichtweg Unfug, sagt Petrovic. Zur Erinnerung: Nicht die vielen, ehrenamtlichen Tierschutzvereine holen Welpen aus dem Ausland, sondern profitorientierte Händler. Die Tierschutzvereine retten einzelne, erwachsene Hunde vor dem sicheren Tod und reduzieren so die Nachfrage nach immer neuen, oft qualvoll gezüchteten Welpen. Dass der kommerzielle Handel mit Lebewesen, die Zuchtanstalten und die Landwirtschaft im Hinblick auf nicht-landwirtschaftliche Tiere privilegiert werden, während die gemeinnützigen Retterinnen und Retter kriminalisiert werden, schlägt dem Fass den Boden aus, so Petrovic. Der Wiener Tierschutzverein wird den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und die Spitzen der Parteien damit befassen und verlangt Aufklärung, warum ausgerechnet übereifrige Wiener Beamtinnen und Beamten derart willfährig eine wahre Straf-Orgie veranstaltet haben. Wohlgemerkt ohne je ein ordentliches Ermittlungsverfahren durchgeführt zu haben, so Petrovic. Die WTV-Präsidentin geht überdies davon aus, dass nicht nur das Gesetz rasch von Grund auf erneuert werden muss, sondern dass die Republik auch die entstandenen Schäden und Kosten zu ersetzen hat.
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