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Gewährleistungsrecht beim Tierkauf


Rechtsanwalt Thilo Wagner aus Köln
In Tageszeitungen oder Internet werden häufig prächtige Zuchttiere zu auffällig günstigen Preisen angeboten. Die Händler stellen sich dabei meist als tierliebende und sachkundige Züchter dar, die die Hunde oder Katzen nach langer, liebevoller Pflege nur ungern aus der Hand geben.

Leider sieht die Wirklichkeit dabei oft ganz anders aus. Die besonders günstig angebotenen Welpen und Katzenjungen werden meist in tierunwürdigen Zuchtfarmen unter erschreckenden Bedingungen, ohne ausreichende Nahrung und ohne jede medizinische Vorsorge für den Massenverkauf aufgezogen.

Teilweise werden die schwachen Jungtiere sogar eigens für den Verkauf in Deutschland gezüchtet und exportiert. Viele Tierschutzorganisationen und Medienberichte warnen vor den tierquälerischen Machenschaften solch dubioser Händler.

Manch ein Tierfreund fällt trotz aller Warnungen auf eines dieser kriminellen Lockangebote rein und trifft sich nach telefonischer Kontaktaufnahme mit dem vermeintlichen Züchter. In einem persönlichen Verkaufsgespräch bieten die freundlich und tierlieb wirkenden Händler auch tatsächlich gesund aussehende Jungtiere zum günstigen Kauf an.

Beim Anblick der süßen Welpen oder der niedlichen kleinen Katzen schmilzen dann auch schnell alle Bedenken dahin. Der Kauf wird rasch besiegelt und das Tier mit nach Hause genommen. Die Freude ist groß - sie währt jedoch nicht lange.

Denn bereits nach kurzer Zeit zeigt das junge Tier erhebliche Krankheitszeichen. Es leidet große Schmerzen. Der eilig hinzugerufene Tierarzt vermag oft nicht mehr zu helfen. Häufig stirbt das kranke Tier einen qualvollen Tod.

Der Käufer bleibt geschunden und alleine zurück. Er hat sein schon nach kurzer Zeit ins Herz geschossene Tier verloren und den hohen Kaufpreis völlig umsonst gezahlt. Schließlich muss er zusätzlich die ganz erheblichen Kosten für die tierärztliche Behandlung aufbringen. Wendet sich der Käufer dann an den Züchter ist es mit der Freundlichkeit schnell vorbei.

Der Händler ist unter keinen Umständen bereit, den Kaufpreis zurückzuerstatten oder gar die Tierarztkosten zu übernehmen. Er weist darauf hin, dass bei Übergabe des Tieres augenscheinlich alles in bester Ordnung war und verweigert jedes Entgegekommen.

Viele Käufer geben dann zu schnell auf. Sie scheuen den Widerstand und haben Angst, den vermeintlich teuren und aussichtslos erscheinenden Rechtsweg zu bestreiten. Zu Unrecht, wie gerade erst der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Grundsatzurteil entschieden hat.

Weiter: Teil 2 - Der Fall

Weiter: Teil 3 - Fazit und Tipp

 

Der Autor ist Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte in Köln und berät private Mandanten und Unternehmer in allen Fällen des Zivilrechts. Bei Anregungen oder Fragen zu diesem Themenkomplex können Sie eine unverbindliche E-Mail direkt an die Adresse [email protected] senden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.wagnerhalbe.de. oder dem www.Rechtsanwaltsblog.de

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