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Wiener Tierschutzverein fordert: Ende der „Schonfrist“ für  Tierquäler

Der WTV fordert ein Strafmaß für Tierquälerei von bis zu drei Jahren. Denn aktuell dürfen sich Tierquäler ob der Gesetzeslage noch sicher fühlen – eine untragbare Situation.

Glaubt man der aktuellen Ankündigung des Justizministeriums, so sollen in der Strafrechtsnovelle 2015 deutlich höhere Strafen für Tierquälerei als bisher verankert werden. Für Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV) höchste Zeit: „Wir warten schon lange auf eine Verschärfung des Strafgesetzbuches hinsichtlich Tierquälerei.

Eigentumsdelikte werden im Vergleich dazu mit sehr hohen Strafen sanktioniert. Jedoch geht es bei Tierquälerei um Lebewesen, die einen höheren Rang als Sachen einnehmen müssen, um ein deutliches Zeichen gegen Gewalt jeglicher Art zu setzen.“ Bereits im Juni 2014 haben sich die Präsidentin sowie die Geschäftsführung des WTV bei einem Termin mit Justizminister Wolfgang Brandstetter für eine deutliche Erhöhung der Strafen eingesetzt.

Mindestens drei Jahre gefordert

Leider zeigen die jüngsten Beispiele aus der Vergangenheit, dass die Brutalität der TäterInnen immer mehr zunimmt. Die zu Tode strangulierten Frischlinge im Lainzer Tiergarten oder der traurige Fall des zu Tode getretenen Hundes „Bubi“ sind da nur die Spitze des Eisbergs.

Aktuell werden derartige Gräueltaten nur mit maximal einem Jahr Gefängnis bestraft. Der WTV fordert jedenfalls ein Strafmaß von bis zu drei Jahren: „Die Strafdrohung sollte so gestaltet werden, dass qualifizierte Formen der Tierquälerei auch tatsächlich verfolgt und geahndet werden können. Ein Strafmaß von bis zu drei Jahren wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung“, sagt Petrovic.

Verfolgung der Täter im Fokus

Denn das Hauptproblem liegt in der Strafverfolgung und Ausforschung der TäterInnen. Auch wenn es - in modernen Zeiten wie diesen – oftmals Überwachungsfotos oder Filme der Taten gibt, gelangen diese fast nie an die Öffentlichkeit. Ergo kommt es in den seltensten Fällen zu einer Anzeige.

„Die derzeitige Strafdrohung von bis zu einem Jahr für jegliche Art von Tierquälerei - also von der ebenfalls zu verachtenden aber dennoch leichten Straftat bis zu den grausamsten Formen der Gewalt gegenüber Tieren - ist nicht mehr tragbar. Ein Mensch, der ein solches Gewaltpotential aufweist, muss entsprechend verwahrt und therapiert werden, um zu versuchen, Straftaten in Zukunft zu verhindern. Die derzeitige Gesetzeslage behindert mehr, als sie nützt, da die TäterInnen nur in den seltensten Fällen ausfindig gemacht und verurteilt werden können“, so Petrovic.

Ausforschung derzeit schwierig

Bei Eigentumsdelikten sieht die Sache anders, aus wie auch ein aktuelles Bespiel zeigt: „Der Verdächtige, der mit einer in den Öffis gestohlenen Bankomatkarte Geld zu beheben versucht hat und dessen Bild von einer Überwachungskamera erfasst wurde, wird durch Veröffentlichung der Bilder in den U-Bahn-Zeitungen mit Hilfe der Öffentlichkeit gesucht.

Wer einen Hund zu Tode prügelt oder eine hochträchtige Katze mit den im Koffer geborenen Jungen verenden lässt, kann sicher sein, dass allfällige Aufnahmen von Überwachungskameras nicht ausgewertet werden dürfen, weil die Tierquälerei nur mit einer Maximalstrafe von einem Jahr bedroht ist. Diesen Wertungswiderspruch versteht niemand“, sagt die WTV-Präsidentin.

Kritikern, die meinen, eine Strafverschärfung hätte noch nie einen Täter davon abgehalten, eine Tat zu begehen, hält Petrovic entgegen: „Es geht hier nicht nur um die Abschreckungswirkung, sondern um die Aufklärung bereits begangener Straftaten.

Überdies gibt es eine Fülle von Studien, die klar beweisen, dass extremste Grausamkeiten gegen Tiere oder sadistische Tierquälereien fast immer der "Einstieg" zu Misshandlungen von Menschen, von Schwächeren, von Kindern oder alten Menschen sind.“


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