Tierschutzheim Dornbirn: Betreibereinrichtung wird auf neue Füße gestellt
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Die
Betreibereinrichtung des Vorarlberger Tierschutzheims wird auf neue
Füße gestellt, teilt Landesrat Erich Schwärzler mit. Eine unabhängige
Kommission hat die Vorarlberger Tierschutzheim gemeinnützige GmbH als
bestgeeigneten Betreiber ermittelt.
Das Vermögen des bisherigen
Trägervereins, des Vorarlberger Tierschutzverbands das ist
insbesondere das Tierschutzheim in Dornbirn , wird auf die neue
Trägereinrichtung übertragen. Das Land Vorarlberg beteiligt sich an
dieser Gesellschaft.
Vertragsunterzeichnung im Landhaus
Die Neuregelung war aufgrund der Auflösung
des bisherigen Trägervereins Vorarlberger Tierschutzverband durch die
Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Ende Oktober 2015 notwendig geworden.
Die
Bezirkshauptmannschaft hatte die Aufgabe, das Vermögen in einem
umfassenden Verfahren einer neuen Einrichtung zu übertragen. Dazu wurde
eine unabhängige Kommission eingerichtet, in der beispielsweise die
Tierschutzombudsfrau von Wien, der Präsident der Tierärztekammer
Vorarlberg und ein Notar vertreten waren.
Gemeinsame Lösung mit den Tierschutzsprechern erarbeitet
Die
Kommission hat mit mehreren Bewerbern Gespräche geführt und eine
Reihung durchgeführt. Die Kommission kam dabei zum Schluss, dass die
Vorarlberger Tierschutzheim gemeinnützige GmbH die Weiterführung der
Aufgaben des aufgelösten Tierschutzverbandes am besten sicherstellen
kann.
In die Neuausrichtung des Tierschutzheimes wurden auch die
Tierschutzsprecher im Vorarlberger Landtag (die Abgeordneten Bernhard
Feuerstein, Nicole Hosp, Nina Tomaselli, Gabriele
Sprickler-Falschlunger, Daniel Matt) eingebunden, welche sich aktiv mit
konkreten Vorschlägen beteiligt haben.
Land beteiligt sich an Gesellschaft
Die
Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft ist eine geeignete Form,
um die Aufgaben des bisherigen Tierschutzverbandes bestmöglich zu
erfüllen. Gesellschafter sind der TSV Höchst Rheindelta, der
Tierschutzverein Bregenz, der Verein Thomas Gehrer-Tierwohl Vorarlberg,
Förderverein des Vorarlberger Tierschutzheimes und das Land.
Es
ist wichtig, dass eine Einrichtung die Interessen des Tierschutzes gut
vertritt und es ein Tierheim in Vorarlberg gibt. Deshalb beteiligt sich
das Land an der Gesellschaft. Mit der Beteiligung hat das Land die
Möglichkeit einzugreifen, wenn die Gesellschaft die öffentlichen
Interessen zu wenig berücksichtigt. Das Tierwohl bleibt im
Vordergrund, betont Landesrat Schwärzler.
Die neue Regelung soll mit Jahresbeginn 2018 in Kraft treten.
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