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Sie sind hier: » Startseite» Österreich» Tierschutz in Österreich» Tierschutzgesetz» Ombudsstellen» Tierschutzombudsstelle Wien
Übertretung des Tierschutzgesetzes: Heuer 40 Prozent mehr Verfahren als 2020
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Tierschutzombudsstelle Wien rechnet nach Corona-Ausnahmezustand mit weiterem Anstieg von Missstandsanzeigen
Vernachlässigte
Hunde, ausgesetzte Kaninchen oder aufgrund mangelnder Sorgfalt
verunfallte Katzen: 159 Fälle, in denen wegen Verstößen gegen das
Tierschutzgesetz ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurde, sind
heuer bereits in Wien verfolgt worden. Zum Vergleich: 2020 waren
es insgesamt 113 Verfahren. Die Zahlen zeigen: Das Tierleid ist mit der
Pandemie leider nicht weniger geworden, so Eva Persy, Leiterin der
Tierschutzombudsstelle Wien (TOW). Mehr noch: Wir rechnen mit einer
Vielzahl an weiteren Tierschutz-Vergehen, die nach der Corona-Krise
sichtbar werden.
Die steigende Anzahl an Verfahren wegen
Übertretung des Tierschutzgesetzes sind nach Einschätzung der
Tierschutzombudsstelle auf die Ausnahmesituation der vergangenen 19
Monate zurückzuführen. Zum einen habe es während der Corona-Krise einen
enormen Zuwachs bei den privat gehaltenen Tieren gegeben. So ist
die Anzahl der neu angemeldeten Hunde in Wien um ein Viertel gestiegen.
Unbekannt, aber nach Einschätzung der Tierschutzombudsstelle mindestens
genauso hoch, ist der Zuwachs bei den nicht gemeldeten Hunden, Katzen
und Kleintieren. Während der ersten drei Wellen und den damit
verbundenen Lockdowns haben viele Menschen Trost und Abwechslung bei
einem tierischen Begleiter gesucht, sagt Persy. Manche Tierhalter*innen
waren der Verantwortung jedoch nicht oder nur kurzfristig gewachsen. Spontan angeschafft, akut überfordertUnter
den 159 Verfahren sind einige Fälle, in denen sich Personen mitten in
der Pandemie Hunde angeschafft haben, mit deren Haltung sie nur kurze
Zeit später heillos überfordert waren, berichtet Persy. Da ist
etwa die Geschichte des armen Tierschutzhundes, der auf ein besseres
Zuhause gehofft hatte, dann jedoch bei einer Kontrolle durch die Behörde
nach Meldung durch aufmerksame Nachbar*innen bei der TOW in seinem
neuen Heim völlig verwahrlost und abgemagert vorgefunden wurde. Oder der
kleine Chihuahua, der von seinem Halter mit Desinfektionsmittel
eingesprüht wurde. Ob dies aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem
Coronavirus oder aus anderen Gründen geschehen ist, ist nicht bekannt.
Fakt ist: Der Hund hat schwere Haut- und Augenreizungen erlitten, der
Halter eine saftige Strafe ausgefasst. 6.000 Euro GeldstrafeDie
eigenen vier Wände wurden in der Pandemie auch für manche Tiere zum
Gefängnis: Mehrere Hunde mussten aus mit Kot und Urin verdreckten
Wohnungen abgenommen werden. In einem Fall hat ein Hundehalter eine
Geldstrafe in Höhe von insgesamt 6.000 Euro bekommen, weil er seinen
zwei Hunden durch die extreme Vernachlässigung Schmerzen, Leiden und
Schäden zugefügt hat, berichtet Persy. Ein anderes Beispiel für
eine hohe Geldstrafe ist der Fall zweier Kaninchen, die im Sommer an den
Müllcontainern einer Wohnhausanlage abgestellt worden waren. Der Halter
konnte ausgeforscht werden. Er sagte aus, er habe keine Zeit mehr, sich
um die Tiere zu kümmern. 4.000 Euro Strafe waren die Folge. Dunkelziffer bei Tierleid hochNeben
der Zunahme an nicht immer zuvor wohl überlegten Tierhaltungen in
Wien ist die verstärkte Kontrolltätigkeit der Behörde ein weiterer Grund
für den Anstieg der Verfahren. Natürlich müssen alle bei der Behörde
oder bei uns gemeldeten Missstände zunächst überprüft werden, bevor es
zur Anzeige und zu einem Verfahren kommt, so Persy. Im vergangenen Jahr waren die Kontrollen durch die Corona bedingten Maßnahmen zeitweise nur eingeschränkt möglich.
Dass
nicht hinter jedem Verdacht auf Tierleid ein Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz vorliegt, zeigt eine andere Zahl der TOW aus diesem
Jahr: Rund 160 Meldungen von Bürger*innen an die Tierschutzombudsstelle
über vermeintliche Missstände in der Tierhaltung haben sich nach
Überprüfung durch die Behörde als falscher Alarm herausgestellt.
Gleichzeitig
ist die Dunkelziffer der Tiere, deren Leiden in einer Großstadt wie
Wien unentdeckt bleibt, vermutlich mindestens genauso hoch, stellt
Persy fest. Jeder Fall von Tierleid ist ein Fall zu viel. Das können Sie tunWenn
Sie den Verdacht haben, dass ein Tier in Ihrem Umfeld nicht tiergerecht
oder gesetzeskonform gehalten wird, dann können Sie dies bei Stadt Wien
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) oder der Tierschutzombudsstelle
Wien melden. Die TOW kann die Hinweise auch anonym an die
Veterinärbehörde weitergeben und weitere Schritte in die Wege leiten.
Aufgrund der sogenannten Parteistellung ist die Tierschutzombudsfrau Eva
Persy in Verfahren eingebunden und stellt sicher, dass die Interessen
der Tiere vor Behörden und Gerichten berücksichtigt werden. Die
Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) setzt sich für ein harmonisches und
respektvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt ein. Sie
fördert die Interessen des Tierschutzes und vertritt diese auch in
Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren. Die Tierschutzombudsstelle
agiert unabhängig und weisungsungebunden.
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