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Sie sind hier: » Startseite» Österreich» Tierschutz in Österreich» Tierschutzgesetz» Ombudsstellen» Tierschutzombudsfrau Niederösterreich
Tiere nicht im Auto zurücklassen
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Angesichts der aktuell hohen Außentemperaturen macht die niederösterreichische Tierschutzombudsfrau Dr. Lucia Giefing darauf aufmerksam, dass man Tiere - in der Regel handelt es sich um Hunde - gerade während der warmen Jahreszeit niemals in einem Auto zurücklassen soll.
"Auch von erfahrenen Hundehaltern wird oft unterschätzt, wie rasch die Sonne ein Auto aufheizen kann - und das nahezu unabhängig von der Außentemperatur", betont Giefing. Die entscheidende Rolle spiele dabei die Intensität, mit der die Sonnenstrahlen auf ein Fahrzeug auftreffen, die Karosserie erwärmen und durch die Fensterflächen in den Innenraum eindringen. Diese kurzwellige Strahlung wird von der Inneneinrichtung des Wagens aufgenommen, erwärmt sich und sendet langwellige Wärmestrahlung aus, wodurch sehr rasch der so genannte "Glashauseffekt" entsteht. Im Sommer können in einem Auto so schnell Temperaturen von 60 Grad Celsius und mehr gemessen werden, wobei das Öffnen eines Fensters oder Schiebedachs dem Tier keine Erleichterung verschafft, da ein offener Fensterspalt keine Auswirkung auf die Innentemperatur hat. Weil Hunde nicht wie Menschen schwitzen, sondern ihre Körperwärme durch Hecheln regulieren und dabei viel Körperflüssigkeit abgeben, kann es leicht zu Kreislaufstörungen kommen. Durch die beim Hecheln abgegebene Feuchtigkeit steigt die Luftfeuchtigkeit im Auto weiter an, und die Hitze wird noch drückender. Die Folge kann ein Hitzschlag sein, der Wärmestau führt zu Stoffwechselstörungen; es kann zu Organschäden und Hirnschwellung kommen. Erkennbar ist ein Hitzeschlag an starkem Hecheln, beschleunigtem Puls, trockenen, geröteten Schleimhäuten, warmer Körperoberfläche, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit bis hin zur Bewusstlosigkeit. "Wenn man seinen Wagen samt Hund abstellt, muss man zudem immer daran denken, dass die Sonne im Laufe des Tages wandert. Ein Auto, das im Schatten abgestellt wurde, kann bereits innerhalb einer halben Stunde in der prallen Sonne stehen", gibt Giefing zu bedenken. Für den Fall, dass man ein Tier entdeckt, das in einem Auto in der prallen Sonne zurückgelassen wurde, sollte man unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigen. Sobald der Hund aus dem Auto befreit wurde, muss er an einen kühlen, schattigen Ort gebracht werden. Anschließend sollte man versuchen, die Körpertemperatur des Tieres etwa mit feuchten Tüchern vorsichtig zu senken. Zusätzlich sollten zwecks Kreislaufanregung die Beine des Tieres massiert werden. Für den Fall, dass der Hund das Bewusstsein verloren hat, muss er sofort zum Tierarzt; das Einflößen von Wasser ist in diesem Fall zu vermeiden. "Wer ein Tier in eine derart qualvolle Situation bringt, kann laut Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen werden und muss mit einer hohen Geldstrafe von mindestens 2.000 Euro rechnen. Außerdem droht eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch", so die NÖ Tierschutzombudsfrau abschließend.
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