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Sie sind hier: » Startseite» Österreich» Katzen 2007
Tierversuche: EU-Kosmetikrichtlinie wird neu verfasst
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Die EU-Kommission hat beschlossen, die aus dem Jahre 1976 stammende EU-Kosmetikrichtlinie neu zu verfassen.
Denn im Laufe der vergangenen 30 Jahre wurde diese Richtlinie knapp fünfzig Mal abgeändert, weshalb sie inzwischen ein zerstückeltes, begrifflich uneinheitliches und unstrukturiertes Regelwerk geworden ist. Der Internationale Bund der Tierversuchsgegner (IBT) nutzt das bis zum 17.03. 2007 laufende öffentliche Konsultationsverfahren und regt an, in den geplanten Definitionenkatalog den Begriff "alternative Versuchsmethode" und in Abgrenzung davon den Begriff "tierversuchsfreie Methode" mit aufzunehmen. Schließlich werden im Zusammenhang mit der Anwendung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen in der Kosmetikrichtlinie die Begriffe "alternative Versuchsmethode", "alternative Methode", "alternative Technik", "alternative Prüfmethode", "Alternativmethode" verwendet, die dabei allerdings sehr unterschiedlich definiert werden: Teils werden darunter Methoden verstanden, bei denen überhaupt keine Tiere verwendet werden, teils eigenartiger Weise aber sogar Methoden, bei denen es bloß zu einer Verringerung von Versuchstieren oder von Leiden für die Versuchstiere kommt. Gerda Matias, Präsidentin des IBT: " Um derartige Widersprüche innerhalb ein und derselben Gesetzesmaterie zu vermeiden und die Kosmetikrichtlinie transparenter und präziser zu gestalten, schlagen wir vor, dass im geplanten Definitionenkatalog der Begriff "alternative Versuchsmethode" und in Abgrenzung davon der Begriff "tierversuchsfreie Methode" aufgenommen werden." Wobei unter "tierversuchsfreier Methode" all jene Verfahren zu verstehen sind, die völlig ohne Tierversuche auskommen. In Abgrenzung dazu kann der schon etablierte Begriff "alternative Versuchsmethode" für jene Methoden verwendet werden, bei denen es bloß zu einer Verringerung der Anzahl von Versuchstieren oder der Verringerung des Leidens der Versuchstiere kommt. Bei der Neufassung der Kosmetikrichtlinie geht es der EU-Kommission vorrangig darum, die verschiedenen Rechtsakte der Kosmetikrichtlinie zusammenzufassen, zu vereinfachen und zu präzisieren, um die Bürokratie zu reduzieren und den Herstellern Verwaltungskosten zu ersparen. Prinzipiell können auch inhaltliche Änderungen vorgenommen werden. Aber in Bezug auf Tierversuche für Kosmetika weist die EU-Kommission in ihrem Vorschlag zur Neufassung ausdrücklich darauf hin, dass an den im Jahr 2003 verabschiedeten Bestimmungen des stufenweise umzusetzenden Verbotes von Tierversuchen für Kosmetika nicht gerüttelt wird. Demnach dürfen ab 2009 innerhalb der EU keine Inhaltsstoffe mehr mittels Tierversuchen geprüft und ab 2013 tiergetestete Kosmetika auch nicht mehr verkauft werden. Der IBT, der sich damals für ein sofortiges Verbot von allen Tierversuchen für Kosmetika eingesetzt hat, erwartet sich nun, dass der erzielte Kompromiss strikt und ohne neuerliche Zeitverschiebung umgesetzt wird. Spätestens im Jahr 2010 ist mit der neuen EU-Kosmetikrichtlinie oder auch mit einer Verordnung zu rechnen. Original-Konsultationstext: http://ec.europa.eu/enterprise/cosmetics/html/cosm_simpl_dir_de.htm www.tierversuchsgegner.at
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