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Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung
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Inspektionen in Tierarztpraxen ab 2007 nach einheitlichen Standards
Ab nächstem Jahr werden die tierärztlichen Privatapotheken nach einheitlichen Standards kontrolliert. Die Details der Inspektionspraxis hat Swissmedic gemeinsam mit den kantonalen Behörden ausgearbeitet. Gemäss Tierarzneimittelverordnung über-prüfen die Kantone gezielt den fachgerechten Einsatz und die korrekte Abgabe von Tierarzneimitteln. Die im Jahr 2004 vom Bundesrat erlassene Tierarzneimittelverordnung (TAMV) umschreibt den korrekten Umgang mit Tierarzneimitteln. Neben den Grundsätzen für die Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln sind darin die Grundlagen für die behördlichen Kontrollen und einen einheitlichen kantonalen Vollzug umschrieben. Nachdem Swissmedic im Juli 2006 Form und Inhalt der Inspektionen in tierärztlichen Praxen in einer technischen Weisung festgelegt hatte, wurden die Details der Inspektionen in enger Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) definiert. Das ab 2007 geltende Inspektionsprotokoll legt fest, welche Punkte und Fragestellungen die Inspektorinnen und Inspektoren in den Abgabestellen und hier stehen die tierärztlichen Praxen im Vordergrund beurteilen müssen. Um sicherzustellen, dass die Fragen vollständig und praxisrelevant sind, wurde das Inspektions-protokoll anlässlich mehrerer Modellinspektionen geprüft. Diese zeigten zum einen, dass die Inspektionspunkte praxistauglich sind. Zum anderen wurde deutlich, dass die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte die Bestimmungen der TAMV zu einem Grossteil bereits umsetzen. Dies entkräftet die seit der Inkraftsetzung der TAMV geäusserten Bedenken, wonach die TAMV nicht praktikabel sei. Die Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte überprüfen im Rahmen der Inspektionen nicht nur die bundesrechtlichen Vorgaben des Heilmittelgesetzes, sondern auch kantonale Bestim-mungen über den Detailhandel mit Arzneimitteln. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen Swissmedic und der VSKT war es möglich, beide Aspekte einzubeziehen. So wurde eine integ-rierte Version des Inspektionsprotokolls erarbeitet, das den Kantonen zur Verfügung gestellt wird. Dieses Vorgehen vereinfacht den kantonalen Vollzugsbehörden die weitere Anpassung des Protokolls an die jeweiligen kantonalen Bestimmungen und reduziert so den administrativen Aufwand. Etablierte Kontrollen Hersteller und Grosshandelsbetriebe von Arzneimitteln sowie landwirtschaftliche Betriebe werden bereits seit längerer Zeit überwacht. Die Inspektionen in den tierärztlichen Privatapotheken durch Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte ergänzen die umfassende Kontrolle des Ein-satzes von Tierarzneimitteln und tragen so zur Sicherheit der Lebensmittel tierischer Herkunft bei.
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