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Heimtier-Ausweis für Reisen in EU ab kommender Woche verfügbar
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Der neue Heimtierausweis für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in die Länder der Europäischen Union (EU) ist ab nächster Woche bei Tierärzten und Tierärztinnen erhältlich.
Damit wird das Reisen mit Heimtieren auch unter den seit dem 1. Oktober verschärften Einreisebestimmungen der EU wieder leichter. Mit dem Heimtierausweis, den jeder Tierarzt und jede Tierärztin in der Schweiz ausfüllen kann, einer gültigen Tollwutimpfung und einer Kennzeichnung per Mikrochip oder Tätowierung ist der Grenzübertritt in die EU möglich. Auf den 1. Oktober hatte die EU ihre Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen verschärft. Neben einer Kennzeichnung der Tiere war in den vergangenen Wochen eine amtlich beglaubigte Veterinärbescheinigung nötig. Der neue Heimtierausweis ersetzt auf Reisen sowohl diese Bescheinigung wie auch den bisherigen Impfpass. Die Bescheinigung kann allerdings bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin benutzt werden. Tiere, die nicht ins Ausland reisen, brauchen den neuen Heimtierausweis nicht. Den Ausweis hat die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ausgearbeitet. Das Dokument hat gegenüber der Veterinärbescheinigung einige Vorteile. Alle Tierärzte und Tierärztinnen der Schweiz mit Praxisbewilligung können den Ausweis rechtsgültig ausfüllen. Er ist zudem während des gesamten Lebens eines Tieres gültig. Die Länder Schweden, Norwegen, Irland, das Vereinigte Königreich sowie Malta behalten vorderhand ihre Sonderbestimmungen. Generell sollten sich Reisende rechtzeitig vor der Abreise über die Bestimmungen informieren - im Reiseland, auf der Webseite des BVET (www.bvet.admin.ch) oder bei ihrem Tierarzt/ihrer Tierärztin. Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 30-tägige Wartefrist entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren. Für die Ein- oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben sich keine Änderungen. Wer etwa mit Hund oder Katze in ein Tollwut-Land reist, dazu gehören neben anderen die meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten, braucht für die Rückreise eine Bewilligung vom BVET. Diese ist mehrere Wochen vor der Abreise zu beantragen. Für die Rückreise aus den alten EU-Mitgliedsstaaten dagegen ist keine solche Bewilligung nötig. Für Frettchen, die rechtlich als Wildtiere gelten, muss vor der Ein- oder Rückreise in die Schweiz immer eine Bewilligung vom BVET eingeholt werden. BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
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