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Sie sind hier: » Startseite» Schweiz» Tierschutz-Schweiz
Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzdelikten und Rückgang der Anzahl Tierschutzstrafverfahren
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Gemäss
der aktuellen Jahresanalyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
musste im Jahr 2017 zum ersten Mal seit 2004 ein signifikanter Einbruch
der Anzahl Tierschutzstrafverfahren verzeichnet werden.
Diese
Entwicklung ist massgeblich allerdings nicht nur auf die Aufhebung
der Ausbildungspflicht für Hundehaltende zurückzuführen. In
absoluter Hinsicht stammen die meisten Verfahren aus dem Kanton Bern,
dessen 319 Fälle im Berichtsjahr knapp einen Fünftel des gesamten
Fallmaterials ausmachen und der mit 3.09 Verfahren pro 10'000 Einwohner
auch im Verhältnis zur Bevölkerungszahl das gesamtschweizerische
Durchschnittsniveau von 2.16 Verfahren pro 10'000 Einwohner klar
übertrifft. Bezüglich der absoluten Fallzahlen an zweiter Stelle
folgt mit 272 Fällen der Kanton Zürich, der allerdings mit 1.81
Verfahren pro 10'000 Einwohner unter dem entsprechenden schweizweiten
Durchschnitt liegt. Den dritten Platz nimmt sodann mit 179
Verfahren der Kanton Aargau ein, wobei dieser mit 2.67 Verfahren pro
10'000 Einwohnern auch in relativer Hinsicht einen
überdurchschnittlichen Wert aufweist.
Gemessen an der
Bevölkerungszahl stammen die meisten Verfahren aus dem Kanton Obwalden
(6.65 Verfahren pro 10'000 Einwohner), der auch mit wachsenden absoluten
Zahlen ein positives Ergebnis ausweist. Aber auch der Kanton Uri
liegt mit 4.31 Verfahren pro 10'000 Einwohner weit über dem
Durchschnitt und kann einen erheblichen Anstieg der Fallzahlen (+ 87.5
%) vorweisen. Relativ zur Bevölkerungszahl betrachtet stammen die
wenigsten Fälle aus den Kantonen Basel-Stadt (0.26 Fälle pro 10'000
Einwohner), Tessin (0.48), Jura (0.82), Genf (0.83) und Freiburg (0.89).
2017 befassten sich die Behörden in 56.3 % der erfassten
Entscheide mit Delikten, die an Heimtieren begangen wurden. Etwas mehr
als einen Viertel des Fallmaterials machen Verfahren aus, die an
Nutztieren verübte Verstösse zum Gegenstand hatten. Mit 790 Fällen am
häufigsten betroffen waren erneut Hunde.
Diese Zahl ist
allerdings insofern zu relativieren, als es im Berichtsjahr bei 14.8 %
der Verfahren um mangelhafte Beaufsichtigung ging und trotz Aufhebung
der Sachkundenachweispflicht am 1. Januar 2017 in 15.8 % der Fälle das
Nichterbringen des Sachkundenachweises sanktioniert wurde.
Unabhängig
vom Wegfall der Sachkundenachweisfälle hat die Zahl der "klassischen"
Tierschutzdelikte, also aller Delikte abzüglich der Verstösse gegen die
Ausbildungs- und die Beaufsichtigungspflicht für Hundehaltende, eine
gesamtschweizerische Abnahme erfahren.
Auf welche Ursache
diese Entwicklung zurückzuführen ist, bleibt zu klären. Der Mittelwert
der für Übertretungen gegen das Tierschutzrecht ausgesprochenen Bussen
betrug 2017 wie schon in den Vorjahren 300 Franken. Besonders
hervorzuheben sind die Bussen im Kanton Obwalden mit einem Mittelwert
von 750 Franken sowie in den Kantonen Basel-Landschaft und Genf mit je
500 Franken. Schweizweit wurde im Berichtsjahr in 14 Fällen eine
unbedingte Geldstrafe für einen "reinen" Tierschutzverstoss also einen
solchen, bei dem nicht auch gleichzeitig ein Verstoss gegen ein anderes
Gesetz zur Beurteilung stand ausgesprochen; im Vorjahr waren es noch
24. Allerdings wurde 2017 im Gegensatz zum Vorjahr auch eine unbedingte
Strafe für ein "reines" Tierschutzdelikt verhängt. Bedingte
Freiheitsstrafen für "reine" Tierschutzverstösse wurden im Berichtsjahr
keine angeordnet. Vor dem Hintergrund des vom Tierschutzrecht
festgelegten Strafrahmens, der für Tierquälereien eine Freiheitsstrafe
von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe und für Übertretungen eine
Busse von bis zu 20'000 Franken vorsieht, und angesichts des mit den
betreffenden Handlungen oftmals einhergehenden Tierleids sind die
Strafen für Tierschutzdelikte gesamthaft betrachtet noch immer
unverhältnismässig tief. www.tierimrecht.org
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