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GST: Katzen chippen ist nicht "für die Katz"

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) und die Animal Identity Service AG (ANIS) organisieren in Zusammenarbeit mit den Lieferanten der Transponder (sogenannte Microchips) vom 1. bis 31. März 2008 eine nationale Aktion für die elektronische Kennzeichnung von Katzen.

Jedes Jahr verschwinden in unserem Land sehr viele Heimtiere. Die Anzahl wird auf über 20'000 geschätzt und der Grossteil davon sind Katzen. Im Gegensatz zu den Hunden, bei denen Identifizierung und Registrierung obligatorisch sind, wurden bisher in der Schweiz nur ungefähr 10% der Katzen elektronisch gekennzeichnet.

Das Ziel der von GST und ANIS lancierten Aktion ist es, so viele Katzen wie möglich mit einem Transponder zu kennzeichnen, damit entlaufene Katzen jederzeit und eindeutig identifizierbar sind und zu ihren Herrchen und Frauchen zurückfinden. Ausserdem sollen auch tot aufgefundene Katzen identifiziert und deren Besitzer benachrichtigt werden können.

Eine gekennzeichnete Katze hat eine lebenslange, unauslöschliche Identität, die nicht geändert werden kann. Eine Findelkatze kann nicht sagen "ich heisse Büsi und wohne an der Hauptstrasse 13". Wird eine gekennzeichnete Katze gefunden, ist es nicht einfach ein anonymes Tier; diese Katze hat einen Besitzer, der sie sicher schon verzweifelt sucht. Unnötige Aufenthalte in Tierheimen und die damit verbundenen Kosten werden minimiert, wie auch der Stress für Katze und Besitzer. Selbst eine Wohnungskatze kann entlaufen und findet dann besonders schwer nach Hause!

Der Transponder ist inaktiv und wird erst durch das Lesegerät aktiviert. Somit ist er für das Tier vollkommen ungefährlich und stört es nicht, denn er ist nicht grösser als ein Reiskorn. Das Einsetzen des Transponders ist mit einer Impfung vergleichbar. Der Katze werden keine unnötigen Schmerzen zugefügt.

Übrigens: Für den Grenzübertritt in ein europäisches Land sind die Kennzeichnung und der Heimtierpass für Katzen obligatorisch.

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