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Sie sind hier: » Startseite» Schweiz» Tierschutz-Schweiz
Bundesrat setzt im Tierschutz auf gut informierte Tierhaltende
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Der Bundesrat stellt den Tierschutz auf eine neue Grundlage. Dabei setzt er insbesondere auf gut informierte Tierhaltende. Durch Ausbildungen und Information sollen künftig alle, die Tiere halten, über deren Bedürfnisse Bescheid wissen.
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) startet dazu die Informationskampagne ,Tiere richtig halten". Die vom Bundesrat verabschiedete Tierschutzverordnung tritt zusammen mit dem Ende 2005 beschlossenen Tierschutzgesetz am 1. September 2008 in Kraft. Die Verantwortung der Tierhaltenden steht im Zentrum der neuen Tierschutzgesetzgebung. Sie müssen die Bedürfnisse ihrer Tiere kennen und wissen, wie sie richtig zu halten sind. Von Landwirten, Tiertransporteuren und anderen Personen, die beruflich mit Tieren zu tun haben, von Liebhabern schwer zu haltender Wildtiere und von Hundehaltenden wird deshalb künftig eine Ausbildung verlangt. Für die übrigen schafft das BVET ein wachsendes Informationsangebot unter www.tiererichtighalten.ch: Texte, Grafiken und Videos informieren, wie man Tiere richtig hält. Per Newsletter bleiben Tierhaltende auf dem neusten Stand. Zudem muss, wer Tiere gewerblich verkauft oder abgibt, den Käufer über die Haltung informieren. Auch inhaltlich setzt der Bundesrat neue Akzente. Bei vielen Tieren, für die bisher nur die allgemeinen Tierschutzbestimmungen galten, sind nun eigene Kapitel ausformuliert: für Ziegen, Schafe, Pferde, Fische, Katzen und weitere. Neu ist auch die Zucht geregelt: Sie darf nicht zu Tieren mit Verhaltensstörungen oder körperlichen Defekten führen. Bei den Bedürfnissen von Tieren werden neu insbesondere das Sozialleben und die Bewegung stärker berücksichtigt. Soziallebende Arten wie Meerschweinchen oder Wellensittiche dürfen grundsätzlich nicht mehr alleine gehalten werden. Um eine natürliche Bewegung zu ermöglichen, möchte der Bundesrat langfristig von der Anbindehaltung wegkommen: bei Pferden ist sie ab 2013 verboten; bei Schafen ab 2018 und bei Ziegen in neu eingerichteten Ställen. Zudem verschärft er die Auslaufvorschriften. Neben Ausbildung und Information soll auch die Kontrolle der Tierschutzvorgaben verbessert werden: durch Tierschutz-Fachstellen in den Kantonen, vom Bundesrat vorgegebene Kontrollschwerpunkte und Tierschutzberichte. Für die verstärkten Vollzugsaufgaben müssen die Kantone in vielen Fällen weitere Ressourcen einstellen. Zudem ist die neue Tierschutzgesetzgebung klarer und rechtsverbindlicher: So werden die bisherigen Richtlinien durch Amts- und Departementsverordnungen abgelöst. Die Anhörung dieser Verordnungen beginnt in rund einer Woche. Weitere Informationen finden Sie unter www.tiererichtighalten.ch. Beachten Sie auch den Beitrag im BVET-Blog "Tierschutz: Zwischen schützen und nützen" unter blog.bvet.admin.ch.
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